BVerfG -Kammer- Beschl. v. 30. 7. 2014 – 2 BvR 1457/14: Kann dem verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebot in Haftsachen nicht Rechnung getragen werden, weil der Staat seiner Pflicht zur verfassungsgemäßen Personalausstattung der Gerichte nicht nachkommt, haben die mit der Ha ftprüfung betrauten Fachgerichte die verfassungsrechtlich gebotenen Konsequenzen zu ziehen, indem sie die Haftentscheidung aufheben
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