Tatmotive und Gesinnungen als Strafschärfungsgrund am Beispiel der »Hassdelikte«: Zugleich eine Stellungnahme zum »Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere Umstände der Strafzumessung«
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