Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. 3. 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen / Gesetz zur änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze vom 23. 3.2002 (BGBl I, S. 1163 ff) Auszug -
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