Das Gesetz vom 29. April 1869. Die Einführung einer Prozessordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für das Königreich Bayern: Mit Auslegungsbehelfen aus den Motiven des Gesetzentwurfes, den Vorträgen der Referenten und den Protokollen der Gesetzgebungs-Ausschüsse beider Kammern
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