Entwurf des Strafgesetzbuchs für die Preußische Staaten, nach den Beschlüssen des Königlichen Staatsraths: Anhang: 1. Entwurf des Gesetzes über die Einführung des Strafgesetzbuchs, 2. Entwurf des Gesetzes über die Kompetenz der Gerichte zur Untersuchung und Bestrafung der Verbrechen und Vergehen in dem Bezirke des Appellationshofes zu Cöln
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