Reichsgesetz betreffend die Unterstützung von Familien der zu Friedensübungen einberufenen Mannschaften: Vom 10. Mai 1892 nebst der Bundesraths-Instruktion vom 2. Juni 1892. Textausgabe mit Anmerkungen aus den preussischen Ausführgs-Vorschriften und eine Tabelle über die zu zahlenden Unterstützgsbeträge
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