Die Lehre von dem Übergange der Forderungsrechte durch Universal- und Singular-Succession oder, von der Vererbung der Forderungen, von der Cession, Assignation und Novation, (Delegation und Expromission): Nach den Grundsätzen des Preußischen Rechts, in genauer Vergleichung mit dem Gemeinen Rechte, und mit Berücksichtigung des Oesterreichischen und Französischen Rechts
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