Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten vom 18. Februar 1927: Ausführlich erläutert mit einer Einleitung versehen unter Abdruck der Ausführungsbeistimmungen des Reichs, Preußens, Bayerns, Württembergs, Sachsens, Badens, Thüringens, Hessens und Hamburgs, sowie eines Sachverzeichnisses
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