Die Reichsgesetze über den Unterstützungswohnsitz,in der Fassung der Novelle vom 30. Mai 1908, die Freizügigkeit, den Erwerb und Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit: Nebst den auf ersteres Gesetz bezüglichen landesgesetzlichen Bestimmungen sämtliccher Bundesstaaten.Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister
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