Entscheidung des 2. Strafsenats des BGH auf das Anfrageverfahren: Zwischen Sachbeschädigung und den verschiedenen Formen des Einbruchsdiebstahls besteht Tateinheit, wenn die Sachbeschädigung beim Einbruch erfolgte: BGH, Beschluss vom 27. November 2018 – 2 StR 481/17 – für BGHSt bestimmt
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