„Glaub nicht immer, daß Du Deine Worte von Tatsachen abliest.“: (MS 129) – Zum Unterschied zwischen der Äußerung der Erinnerung einer Absicht und einer Absichtserklärung in der Gegenwart Die hier bewusst extrem textnah durchgeführte Exegese der Äußerung einer Erinnerung einer Absicht sowie der gegenwärtigen Absichtserklärung bei Ludwig Wittgenstein bezieht sich ausschließlich auf dessen Werk. Beim Stichwort Absicht wird in der Literatur meistens auf das Buch der Wittgenstein-Schülerin G.E.M. Anscombe mit dem Titel Intention (1957) verwiesen, das zweifelsohne von Wittgenstein beeinflusst ist und sich auch an diesen anschließt, aber letztlich doch eine eigenständige und nicht Wittgenstein-identische Position vertritt. Anscombe verortet den Absichtsbegriff zudem explizit in der Philosophie der Antike, ein Umstand der Wittgenstein nicht wirklich interessiert. Vgl. ebenso Anscombe (1956/57). Mein Dank für das Interesse an dieser Arbeit sowie für Hinweise und weiterführende Kommentare gilt Prof. Dr. Hans-Peter Schütt, Dr. Benjamin Rathgeber, David Emling B.A. und Michael Schmidt B.A. vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT).
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